Die Rote Hilfe e.V. protestiert gegen das Urteil und ruft zu Solidarität auf!
Am Dienstag, den 8. November 2011, verkündete das Bundesstrafgericht der Schweiz in Bellinzona das Urteil gegen eine seit vielen Jahren aktive Kommunistin. Vom 28. bis 30. Oktober 2011 wurde Andrea St. bereits der Prozess gemacht, den die Aktivistin offensiv politisch führte. Begründet wurden die Ermittlungen und die nun folgende Verurteilung mit einer angeblichen Beteiligung an mehrenen Anschlägen, die in den letzten Jahren in der Schweiz unter dem politischen Label „Für eine revolutionäre Perspektive“ durchgeführt worden waren.
Die insgesamt fünf für das Gericht relevanten Anschläge gegen verschiedene Einrichtungen von Staat und Kapital wurden allesamt mit Pyrotechnik ausgeführt, im Prozess aber als „Sprengstoffanschläge“ bezeichnet. Für zwei dieser Angriffe wurde Andrea letztendlich zu 17 Monaten Haft verurteilt. Eine ebenfalls angeklagte Aktivistin wurde für die drei weiteren Angriffe verurteilt. Dieses Urteil reiht sich damit ein in eine Serie von Ermittlungen Schweizerischer und auch Italienischer StaatsschützerInnen gegen die Aktivistin. Unter anderem wurde 2007 im Zuge der Verhaftungen von vermeintlichen Mitgliedern der PC p-m (Kommunistische Partei politisch-militärisch) in Italien wegen Mitgliedschaft in einer so genannten terroristischen Vereinigung ein bis heute nicht abgeschlossenes Verfahren gegen sie eröffnet, in dessen Zusammenhang es bereits zu massiven Überwachungsmaßnahmen sowie einer Hausdurchsuchung gekommen war.
Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. sagte zu der Verurteilung: „Es ist bezeichnend für die sich auch in der Schweiz verschärfenden staatlich-repressiven Bedingungen, mit denen linke AktivistInnen konfrontiert sind, wenn nun eine langjährig aktive und bekannte Kommunistin ausgerechnet jetzt für Anschläge verurteilt wird, die bis zu neun Jahre zurückliegen.“ Weiterhin sagte er: „Diese rein politische und juristisch mehr als fragwürdige Verurteilung ist schlichtweg eine Frechheit! Die Aktivistin war bereits mehrere Jahre im Visier staatlicher Repressionsorgane, deren Ermittlungen aber nicht zu den gewünschten Ergebnissen führten. Nun wurde mit dieser Verurteilung ein Weg gefunden, Andrea mit einer Haftstrafe zu belegen und darüber hinaus ein möglichst abschreckendes Beispiel gerade für jüngere Aktivistinnen und Aktivisten zu liefern.“
Die Rote Hilfe e.V. fordert hiermit die sofortige Aufhebung des Urteils und das Ende aller Ermittlungen gegen Andrea! Sie fordert zu Solidarität mit Andrea auf und wird sich nach ihren Möglichkeiten für die Aktivistin einsetzen! Linke Politik ist notwendig und nicht kriminell!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Göttingen, den 09.11.2011
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.